Logo 2020-3
spielende_kinder1

Kinder-Rechte

UN-Kinderrechtskonvention
Kinderrechte weltweit

Die Welt ist zwar sehr groß, aber anders als noch vor 100 Jahren haben, die Länder untereinander viel mehr Kontakt. Man kann nach Indien in den Urlaub fahren, viele Dinge aus anderen Ländern kaufen und mit der Freundin in Australien reden. Das nennt man Globalisierung.

Deshalb wurden 1945 die Vereinten Nationen (auf englisch: United Nations; daher die Abkürzung "UN") gegründet. Mittlerweile sind fast alle Länder dieser Erde Mitglied in den Vereinten Nationen. Ein Ziel der UN ist es, allen Menschen gleiche Rechte und damit gleiche Chancen zu geben. Man nennt diese Rechte Menschenrechte.

Einige Jahre später wurden auch für Kinder spezielle Rechte aufgeschrieben. Das Buch, in dem diese Rechte stehen, heißt "UN-Kinderrechtskonvention". Diese Rechte sollen in allen Ländern dieser Erde beachtet werden.

Die zehn wichtigsten Rechte der Kinder
Im Originaltext sind diese Kinderrechte sehr kompliziert aufgeschrieben. Die Stadt München hat deshalb die wichtigsten Kinderrechte so zusammengefasst:

  1. Recht auf Gleichheit
    Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Recht auf Gesundheit
    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
  3. Recht auf Bildung
    Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  4. Recht auf elterliche Fürsorge
    Kinder haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause.
  5. Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre
    Kinder haben ein Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  6. Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör
    Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
  7. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
    Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  8. Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
  9. Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
  10. Recht auf Betreuung bei Behinderung
    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
  11. Seit 1989 gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte oder als Weltkindertag. An diesem Tag macht man auf die Kinderrechte aufmerksam, die ja auf der ganzen Welt gelten sollen. In Deutschland gibt es noch einen zusätzlichen Kindertag am 20. September.

    Kampagne 2012/2013: Leitfaden

    UNICEF Information:
    Kinderfreundliche_Version_UN_Kinderrechtskonvention_UNICEF_Schweiz.pdf


Impressum

admin(at)dksb-laupheim.de

Gesucht
Ehrenamtliche
Näheres unter Stellenangebote